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Hörakustik - Hörgeräteanpassung


Die Hörgeräteanpassung - Was Sie erwartet

www.brinkel-salzbergen.de

Sie benötigen Hörsysteme und wissen nicht was Sie bei einem Hörgeräteakustiker erwartet?

  1. Schritt: Hörtest in unserem Fachgeschäft/Besuch beim Hals-Nasen-Ohren Arzt
    Sie wurden von Freunden oder Bekannten darauf aufmerksam gemacht, dass Sie eventuell nicht mehr gut hören oder haben es in bestimmten Situationen selbst festgestellt? Bei Anzeichen einer Hörminderung, sollten Sie einen ausführlichen Hörtest bei uns oder bei Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt durchführen lassen. Bei einer vorliegenden Hörminderung stellt der HNO-Arzt eine Verordnung für Hörsysteme aus.

  2. Schritt: Das erste Beratungsgespräch - allgemeine Informationen
    Sie besuchen uns in unserem Fachgeschäft zu einem individuellen Beratungsgespräch. Wir erstellen ein individuelles Hörprofil und beraten Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten. Keine Fragen sollen offen bleiben! Ihre Wünsche stehen dabei im Vordergrund!

  3. Schritt: Hörsysteme kostenlos testen
    Bei Ihrem nächsten Termin werden die Hörsysteme für Sie individuell eingestellt. Wir erklären Ihnen den Umgang und die Bedienung. Im Anschluss nehmen Sie die Hörsysteme mit nach Hause und testen Sie eine Woche lang in Ihrer gewohnten Umgebung.

  4. Schritt: Ihre ersten Erfahrungen
    Bei Ihrem nächsten Besuch berichten uns von Ihren Erfahrungen der letzten Woche. Daraufhin werden die Hörsysteme feinjustiert. Diesen Vorgang wiederholen wir, bis Sie mit den Einstellungen Ihres Hörsystems zufrieden sind.
    Bis jetzt sind Ihnen keine Kosten entstanden!

  5. Schritt: Ihr eigenes individuelles Hörsystem
    Haben Sie sich für ein Hörsysteme entschieden und sind mit der Einstellung zufrieden, machen wir eine Abschlussmessung zur Dokumentation der Hörverbesserung. Sie werden in die Pflege der Hörsysteme eingewiesen und bekommen alle wichtigen Informationen zur Handhabung, Garantie und Nachsorge.

Der letzte Schritt ist die abschließende Untersuchung bei Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt.

Zuschuss

Einen Zuschuss zu Ihrer Hörgeräteversorgung können Sie mit einer Verordnung (Rezept) von einem HNO-Arzt bekommen. Sind Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, erhalten Sie einen Festbetrag als Zuschuss. Diesen können wir für Sie mit ihrer Krankenkasse abrechnen.
Privatversicherte oder Leistungsempfänger einer Berufsgenossenschaft erkundigen sich bei ihrer Versicherung über den jeweiligen Zuschuss.